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   OVG Bremen, 13.04.2021 - 2 LA 269/20   

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OVG Bremen, 13.04.2021 - 2 LA 269/20 (https://dejure.org/2021,8505)
OVG Bremen, Entscheidung vom 13.04.2021 - 2 LA 269/20 (https://dejure.org/2021,8505)
OVG Bremen, Entscheidung vom 13. April 2021 - 2 LA 269/20 (https://dejure.org/2021,8505)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20

    Ausweisung eines faktischen Inländers; Rechtsschutz gegen die Dauer des Einreise-

    Auszug aus OVG Bremen, 13.04.2021 - 2 LA 269/20
    Es ist dann allerdings auch bei ihrer Gewichtung zu unterstellen, dass sie diese Schwelle nicht überschreiten (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20 , juris Rn. 81; ebenso für die Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20 , juris Rn. 65).

    a) Es spricht einiges dafür, dass eine (nachträgliche) Divergenz zwischen dem angefochtenen Urteil und den Urteilen des Senats vom 30.09.2020 - 2 LC 166/20 -, juris sowie vom 17.02.2021 - 2 LC 311/20 -, juris vorliegt.

    Dabei ist allerdings - um die Abgrenzung zur Zuständigkeit des Bundesamtes zu wahren - zu unterstellen, dass diese Nachteile ihrer Art und Schwere nach nicht die Schwelle zu einem vom Bundesamt festzustellenden zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbot überschreiten würden ( OVG Bremen, Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20 , juris Rn. 81; ebenso für die Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20 , juris Rn. 65).

  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20

    Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung;

    Auszug aus OVG Bremen, 13.04.2021 - 2 LA 269/20
    Es ist dann allerdings auch bei ihrer Gewichtung zu unterstellen, dass sie diese Schwelle nicht überschreiten (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20 , juris Rn. 81; ebenso für die Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20 , juris Rn. 65).

    a) Es spricht einiges dafür, dass eine (nachträgliche) Divergenz zwischen dem angefochtenen Urteil und den Urteilen des Senats vom 30.09.2020 - 2 LC 166/20 -, juris sowie vom 17.02.2021 - 2 LC 311/20 -, juris vorliegt.

    Dabei ist allerdings - um die Abgrenzung zur Zuständigkeit des Bundesamtes zu wahren - zu unterstellen, dass diese Nachteile ihrer Art und Schwere nach nicht die Schwelle zu einem vom Bundesamt festzustellenden zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbot überschreiten würden ( OVG Bremen, Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20 , juris Rn. 81; ebenso für die Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20 , juris Rn. 65).

  • EGMR, 07.07.1989 - 14038/88

    Jens Söring

    Auszug aus OVG Bremen, 13.04.2021 - 2 LA 269/20
    Subsidiärer Schutz wegen drohender Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ( § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG ) oder ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK setzen ein gewisses Mindestmaß an Schwere der drohenden Übergriffe voraus (vgl. EGMR , Urt. v. 07.07.1989 - 14038/88, Soering ./. Vereinigtes Königreich, Ziff. 100 = EGMR -E 4, 376).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 13.04.2021 - 2 LA 269/20
    b) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.05.2017 - 1 LA 306/15 -, Rn. 10, juris; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Bremen, 13.04.2021 - 2 LA 269/20
    b) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.05.2017 - 1 LA 306/15 -, Rn. 10, juris; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Bremen, 13.04.2021 - 2 LA 269/20
    Bei berufungswürdigen Sachen darf der Zugang zur zweiten Instanz nicht nur deswegen versagt werden, weil sich der Kläger nicht auf den zutreffenden Zulassungsgrund bezogen hat ( BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 , NJW 2009, 3642 ).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus OVG Bremen, 13.04.2021 - 2 LA 269/20
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BVerfGE 9, 89 (95 f.); 69, 145 (148); 83, 24 (35); 86, 113 (144 f.)).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus OVG Bremen, 13.04.2021 - 2 LA 269/20
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BVerfGE 9, 89 (95 f.); 69, 145 (148); 83, 24 (35); 86, 113 (144 f.)).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus OVG Bremen, 13.04.2021 - 2 LA 269/20
    a) Allerdings steht dem nicht schon entgegen, dass der Kläger diesen Zulassungsgrund nicht ausdrücklich benannt hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09 , BeckRS 2010, 53157 Rn. 13).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus OVG Bremen, 13.04.2021 - 2 LA 269/20
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BVerfGE 9, 89 (95 f.); 69, 145 (148); 83, 24 (35); 86, 113 (144 f.)).
  • BVerwG, 18.09.2002 - 1 B 103.02

    Fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für Betreibensaufforderung; Fehlen

  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

  • BVerwG, 20.04.2017 - 8 B 56.16

    Zahlung einer Entschädigung für ein Grundstück; Zulassung der Revision wegen

  • BVerwG, 23.08.1976 - 3 B 2.76

    Beurteilung der Armut einer Partei im Rahmen eines Prozesskostenhilfeantrags

  • OVG Bremen, 24.07.2019 - 1 F 185/19
  • OVG Bremen, 01.10.2019 - 2 LA 127/19
  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 198/21

    Alleiniges Sorgerecht; Aufenthaltsstatus der Familie; Ausweisung; Befristung des

    (2.) Der Zulassungsantrag zeigt indes nicht schlüssig die Möglichkeit auf, dass der Umstand, dass er nunmehr sorgeberechtigter Vater eines Kindes geworden ist, dessen Mutter bulgarische Staatsangehörige ist, im Rahmen der Abwägung der privaten Bleibeinteressen mit den öffentlichen Interessen an einer Ausweisung (§ 53 Abs. 1 AufenthG ) zu einem abweichenden Abwägungsergebnis führen könnte; dies liegt auch nicht auf der Hand (vgl. zu diesem Maßstab OVG Bremen, Beschl. v. 13.04.2021 - 2 LA 269/20, juris Rn. 9).
  • OVG Bremen, 01.07.2021 - 2 LA 189/21

    Ausweisung einer als Kind nach Deutschland gekommenen Ausländerin wegen

    Hat das Verwaltungsgericht bei der Abweisung der Klage gegen eine Ausweisung einen für das Bleibeinteresse relevanten Umstand nicht in die Abwägung eingestellt, bedarf es für die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit Ausführungen dazu, dass sich der Fehler auf das Abwägungsergebnis ausgewirkt hat, soweit dies nicht auf der Hand liegt (vgl. zu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO OVG Bremen, Beschl. v. 13.04.2021 - 2 LA 269/20, juris Rn. 9).
  • OVG Bremen, 23.06.2023 - 2 LA 465/21

    Ausweisung; Betäubungsmittelabhängigkeit; Betäubungsmitteldelikte;

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Verhältnismäßigkeitsprüfung sind daher erst dann dargelegt, wenn das Zulassungsvorbringen aufzeigt, (1) dass das Verwaltungsgericht im konkreten Einzelfall einen abwägungsrelevanten Umstand außeracht gelassen oder aber fehlerhaft gewichtet hat, und, (2) dass bei Berücksichtigung oder zutreffender Gewichtung dieses Umstandes das Abwägungsergebnis möglicherweise ein anderes gewesen wäre (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 13.04.2021 - 2 LA 269/20, juris Rn. 9).
  • OVG Bremen, 06.07.2023 - 2 LA 318/22

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen bei

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Abwägungsergebnisses sind indes erst dann dargelegt, wenn das Zulassungsvorbringen aufzeigt, dass das Verwaltungsgericht im konkreten Einzelfall einen abwägungsrelevanten Umstand außeracht gelassen oder aber fehlerhaft gewichtet hat, und, dass bei Berücksichtigung oder zutreffender Gewichtung dieses Umstandes das Abwägungsergebnis möglicherweise ein anderes gewesen wäre (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 13.04.2021 - 2 LA 269/20, juris Rn. 9; Beschl. v. 23.06.2023 - 2 LA 465/21, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OVG Bremen, 21.09.2021 - 2 LA 228/21

    Darlegung von ernstlichen Zweifeln; Darlegungserfordernis; ernstliche Zweifel;

    Denn es liegt jedenfalls im hier zu entscheidenden Einzelfall im Hinblick darauf, dass der Kläger während seines gerade einmal sechsjährigen Voraufenthalts dreimal zu erheblichen Freiheitsstrafen verurteilt worden ist und er sich offensichtlich auch in der Haft nicht beanstandungsfrei führt, keineswegs auf der Hand, dass sich das Bestehen einer familiären Beziehung auf das Abwägungsergebnis ausgewirkt hätte (vgl. zu diesem Maßstab OVG Bremen, Beschl. v. 13.04.2021 - 2 LA 269/20, juris Rn. 9).
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